Flächenbedarf
Die Größe der Versuchsflächen hat einen erheblichen
Einfluss auf die Aussagekraft der Versuchsergebnisse. Zum einen
werden bei größeren Parzellen die so genannten »Randeffekte wesentlich
verringert, zum anderen kann man den Einfluss von Bodenunterschieden
durch eine Vergrößerung der Parzellen teilweise ausgleichen.
Je nach Versuch sollte man daher Mindestflächen vorsehen.
Konkrete Angaben lassen sich jedoch nicht allgemein machen, da
die anzustrebende Größe der Parzellen von vielen verschiedenen
Faktoren abhängt. Zum Beispiel spielen der gewählte Anlagetyp,
die Versuchs-Kultur und die betriebliche Flursituation eine wichtige
Rolle.
Versuche im Gemüsebau, bei denen einzelne Pflanzen
betrachtet werden, können recht klein gehalten werden. Beispiel
Kleinparzellenanlage im Rotkohl: Eine Parzelle mit 100 Pflanzen
und einem Pflanzabstand von 75 cm x 40 cm entspricht 30 m².
Bei zwei verschiedenen Sorten à vier »Versuchsvarianten ergibt
sich ein gesamter Nettoflächenbedarf von 240 m².
Versuche im Ackerbau, die mit dem Mähdrescher geerntet werden
sollen, können beachtliche Größen erreichen. Beispiel
Streifenanlage im Winterweizen: Eine Parzelle mit der doppelten
Schnittbreite (5 m) des Mähdreschers von 10 m (siehe
»Kerndrusch )
hat bei einer Schlaglänge von 150 m eine Fläche
von 1.500 m². Bei drei Faktorstufen á 4 Wiederholungen
ergibt sich ein Nettoflächenbedarf von 1,8 ha. Zur Nettofläche
müssen noch der Bereich für Vorgewende, Wege, Abstände
von Flurrändern und Störeinflüssen hinzu gerechnet
werden, sodass der Schlag für dieses Beispiel rund 3 ha groß sein
sollte (vgl. »Anlegen
des Versuchs).
Grundsätzlich gilt: Je größer die
Versuchsparzellen angelegt werden, desto kleiner ist der zu erwartende
»Versuchsfehler .
Dabei sollten jedoch einige wichtige Aspekte bei der Auswahl des
Versuchsstandortes beachtet werden, z. B. die Homogenität
der Versuchsflächen (vgl. »Auswahl
Versuchstandortes).
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