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Kulturführung im Versuch

So vielfältig wie die denkbaren Versuche sind auch die möglichen Kulturmaßnahmen, die auf den Versuchsflächen durchgeführt beziehungsweise geprüft werden. Allgemeine Regeln für die Versuchsdurchführung lassen sich abgesehen von der Aufforderung zum gründlichen Dokumentieren der Arbeitsschritte und zum umsichtigen, exakten Arbeiten nicht aufstellen. Ein Grundsatz ist jedoch unbedingt zu beachten: Die Gleichheitsregel! Sie besagt, dass grundsätzlich (Ausnahmen siehe unten) alle Versuchsflächen genau gleich behandelt werden müssen. Nur die Behandlung, deren Auswirkungen untersucht werden sollen, darf sich unterscheiden.

Erdbeeren auf Stroh (C) Thomas Stephan  

Hierzu ein Beispiel:

Für die Beantwortung der Frage, ob sich ein neues Pflanzenstärkungsmittel günstig auf den Grauschimmelbefall bei Erdbeeren auswirkt, wird ein Versuch angelegt. Die Erdbeeren werden über die gesamte Versuchsfläche gleich behandelt. Auf der Hälfte der Versuchsparzellen kommt das Mittel zum Einsatz, auf der anderen nicht. Weitere Unterschiede werden nicht gemacht, sie würden das Versuchsergebnis verfälschen. Mit Hilfe einer relativen Skala (siehe »Datenerhebung) lässt sich der Pilzbefall beurteilen.

Die Gleichheitsregel ist wichtig, ihre Anwendung hat jedoch eine beachtenswerte Ausnahme: Wenn unterschiedliche Anbauverfahren miteinander verglichen werden sollen, muss in den Punkten, in denen sich die Verfahren unterscheiden, von der Regel abgewichen werden.

  Versuch in Roggen mit früher und später Aussaat
 

Ein Landwirt will wissen, ob sich eine frühere Roggenaussaat günstig auf den Ertrag auswirkt. Er sät also in seinem Versuch Roggen in einem Abstand von 14 Tagen aus. Nach der Gleichheitsregel müsste er die beiden Varianten identisch behandeln. Hier besteht eine Ausnahme. Er folgt aber der richtigen landwirtschaftlichen Praxis und wählt für die spätere Variante eine höhere Saatstärke und striegelt beide Varianten zu dem für Sie jeweils günstigsten Zeitpunkt. Da die Verfahren miteinander verglichen werden sollen, kommt es gerade darauf an, beide jeweils optimal angepasst auszuführen und so der Gleichheitsregel zu folgen. Die Unterschiede, die sich ab dem Drillzeitpunkt zeigen (z. B. Verunkrautung, Nährstoffverluste durch Auswaschung) gehen zusammen mit den Erträgen in die Bewertung ein.

 



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